Bei der Unfallversicherung wird generell zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung unterschieden. Während erstere Pflicht für alle beschäftigten Personen ist, kann die private Unfallversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Denn Sie gilt im Gegensatz zur gesetzlichen UV auch im Ausland und rund um die Uhr. Privat versichern können sich zudem Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Falls vorhanden, kann auch der mitarbeitende Ehegatte versichert werden.