Freitag, Mai 18, 2012
Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn eine Person wegen einem Unfall oder einer Krankheit den Beruf nicht mehr ausüben kann, dann droht schnell ein finanzielles Problem, da der Staat hier keine weiteren Leistungen anbietet. Um die Lücke, die dann entstehen wird zu schließen, sollten sich alle Arbeitnehmer frühzeitig um eine Absicherung in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer wegen Unfall oder Krankheit aus dem vorher ausgeübten Beruf ausscheiden muss. Dieses ist auch der Unterschied zu der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die erst dann Leistungen gewähren kann, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

Wer kann sich versichern?

Jeder der einer Arbeit nachgeht kann sich versichern. Vor allem dann, wenn durch Arbeitsunfähigkeit kein anderes Einkommen den Unterhalt sichern kann. Auch unentgeltliche Arbeiten, die beim Ausfall nicht zu ersetzen wären, können versichert werden. Das gilt z.B. für Hausfrauen.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

In der Regel lautet die Definition zur Berufsunfähigkeit wie folgt: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."

Auch bei teilweise Berufsunfähigkeit (50% und höher) kann dem Versicherten eine Rente gewährleistet werden. Diese Leistung unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen.

Anstelle eines Prognosezeitraums von 6 Monaten wie oben beschrieben, kann auch der Begriff der „voraussichtlich dauerhaften Arbeitsunfähigkeit“ genannt sein. Laut Rechtsprechung kann dies mit 3 Jahren gleichgesetzt werden.

Welche Leistungen erbringt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf durch einen Unfall oder durch Krankheit nicht mehr ausüben kann.

Welche Faktoren können die Versicherungsprämie beeinflussen?

Zur Grundlage nehmen Versicherungsgesellschaften die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommt die vereinbarte Versicherungsdauer. Lässt man sich bis zum 50. Lebensjahr versichern und setzt die Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr fest, wird bei eintretender Berufsunfähigkeit bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, die Rente bis zum 65. Lebensjahr bezahlt.

Der Beitrag und möglicher Weise auch der Tarif hängt von der Zuordnung des Berufes ab. So wird z.B. ein Bauarbeiter statistisch gesehen häufiger berufsunfähig als eine Hausfrau. Demnach wird der Bauarbeiter auch höhere Beiträge als die Hausfrau zahlen müssen. Damit wenden Krankenversicherungen das sogenannte Individualprinzip an, welches zu unterschiedlichen Beiträgen durch den Risikofaktor verschiedener Arbeiten führt. Weitere Faktoren sind das Eintrittsalter und die Höhe der gewünschten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Dazu kommt der Gesundheitszustand mit möglichen Vorerkrankungen. Raucher aufgepasst, zunehmend mehr Versicherer verlangen höhere Beiträge.

Muss die Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert werden?

Bei einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung auf http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungtest.com wird die Rente mit dem Ertragsanteil versteuert. Je eher die BU-Rente beansprucht wird, umso höher ist der Ertragsanteil. Man rechnet hier mit ca. einem Prozentpunkt pro Jahr. Mit fortwährender Zeit wird auch der Ertragsanteil höher. Daher der Zusammenhang. Bei einer Beispiellaufzeit von 45 Jahren wäre der Ertragsanteil 42 % und bei verbleibenden 30 Jahren noch 30 %. (geregelt durch § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.)

Was sollte man bei der Wahl des Versicherers beachten?

Es gibt zwischen den Anbietern große qualitative Unterschiede. Die Höhe der Versicherungsprämie sollte daher nur als Anhaltpunkt genutzt werden

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeit

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