Freitag, Mai 18, 2012
Gesundheit gesetzliche Krankenkassen

gesetzliche Krankenkassen

Da Deutschland ein Sozialstaat ist, ist es auch gesetzlich geregelt, dass die Menschen eine Krankenversicherung brauchen, damit sie gesundheitlich abgesichert sind. Viele Menschen müssen sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversichern.

So ist es bei den Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung muss allen Menschen eine Leistung anbieten, die ausreichend ist, damit medizinisch vorgesorgt werden kann und die Erkrankungen geheilt werden können. Und dieses hat in der letzten Zeit dazu geführt, dass die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr stark nachgelassen haben. Leider ist es in der heutigen Zeit wirklich nur noch so, dass die Menschen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch nur ausreichende Leistungen bekommen, sodass die Gesundheit wieder hergestellt werden kann, Leiden gelindert werden können, aber in vielen Fällen ist dieser Weg mit weiteren Kosten verbunden. Viele Menschen müssen für Medikamente und auch für notwendige Behandlungen die Kosten oder einen Teil der Kosten selber tragen. Die Menschen, die sich sicher sein wollen, dass sie den besten Schutz nutzen können, die sollten sich neben der Gesetzlichen Krankenversicherung auch noch für eine Zusatzversicherungen informieren. Denn dieser Schutz baut auf die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf, sodass erweiterte Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Seit der Gesundheitsreform ist es so, dass alle Krankenkassen die Gesetzliche Krankenversicherung zu einem Einheitstarif anbieten. Auch die Leistungen der Anbieter der Gesetzlichen Krankenversicherung sind identisch. Verschiedene Programme der Krankenkassen sollen die einzelne Kasse attraktiv machen. So werden Bonusprogramme angeboten oder auch Wahltarife, die gegen einen geringen Aufpreis weitere und bessere Leistungen anbieten, oder auch die Kosten für die Gesetzliche Krankenkassen reduzieren.

Die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung orientieren sich an dem Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer. Hier wird, je nach Verdienst ein bestimmter Prozentsatz direkt von dem Arbeitseinkommen abgezogen und an die Krankenkassen übergeben. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen sich die Aufwendungen für die Gesetzliche Krankenversicherung.

Der Versicherungsbeitrag aller gesetzlichen Krankenversicherungen beträgt einheitlich 15,5% vom Bruttogehalt bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (2009 sind das 44100 €), wobei davon ca. 50 % der Arbeitgeber zahlt. Darüber hinaus können die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen Zuschläge von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Leistungen der GKV sind zu 95 % überall gleich und werden von einem einheitlichen Leistungskatalog bestimmt. Dieser enthält in der Regel Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Zusätzlich müssen Sie als Kassenpatient beim ersten Arztbesuch und beim ersten Zahnarztbesuch im Quartal 10€ Praxisgebühr zahlen.

Im Gespräch der neuen Bundesregierung sind Beitragsenderungen bei den gesetzlichen Kassen. Der Beitrag soll einheitlich und unabhängig von Verdienst erhoben werden.

Sie können Ihre KGV nach 18 Monaten bei Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten wechseln.

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