Sonntag, Februar 05, 2012
Gesundheit Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Wesentlich umfangreicher ist das Leistungsspektrum der private Krankenversicherung. Hier entscheiden Sie beim Vertragsabschluß selbst, welche Leistungen Sie wie abgesichert haben möchten.

Wählen können Sie zwischen Basisabsicherung oder Sonderbehandlungen mit oder ohne Zuzahlungen. Auch der Einschluss von Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, oder Krankentagegeld sind möglich.

Ihr Versicherungsbeitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich immer nach dem gewünschten Leistungsniveau, Ihrem Eintrittsalter und Geschlecht und den jeweiligen tariflichen Regelungen des Versicherers. Mit dem Antrag müssen Sie einen Gesundheitsbogen, aus dem die lückenlose Krankengeschichte ersichtlich ist, ausfüllen. Bei chronischen Erkrankungen, oder Dauerleiden können Beitragszuschläge erhoben werden, oder das Risiko wird ausgeschlossen. Jeder Versicherer kann seine Tarife und Aufnahmeregelungen selbst festlegen, so dass bei gleichen Ausgangswerten Ihr Beitrag große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern haben kann. Hier sollten Sie in jedem Fall einen Versicherungsvergleich durchführen.

Sinnvoll ist der rechtzeitige Eintritt in eine PKV (bis ca. 35 Jahre). In jungen Jahren ist der altersbedingte Zuschlag noch gering und in der Regel gibt es auch noch keine Vorerkrankungen. Ihren einmal gewählten Versicherer werden Sie kaum noch einmal wechseln, weil jeder spätere Wechsel schon durch das höhere Alter zum ungünstigeren Beitrag führt. Eine Rückkehr zur GKV ist bis 55 Jahre nur noch bei Statuswechsel (Harz IV) möglich. Bei finanziellen Problemen können sie in den Basistarif ihrer PKV wechseln.

Damit die Versicherten über den Basistarif der Privaten Krankenkasse hinaus eine bessere Absicherung bekommen können, werden viele einzelne Zusatzversicherungen angeboten. Nur über den Abschluss der Zusatzversicherungen ist es möglich, dass eine gesundheitliche Vorsorge getroffen werden kann, die in vielen Bereichen ohne Extrakosten helfen kann.

Eintritt in die PKV leichter

Der Eintritt in die PKV ist nun erleichtert worden. Dies geschah in Form der Herabsetzung der Jahresarbeitsentgeldgrenze auf 49.500 Euro. Damit wurden die Schrauben an der Eintrittshürde Nummer eins, dem Gehalt, angesetzt. Doch damit nicht genug. Bereits im ersten Jahr des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeldgrenze, die auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird, kann man nun schon in die private Krankenversicherung eintreten.
In solch einem Fall kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Auf diese Weise kann der Patient von den priviligierten Leistungen profitieren, die Privatpatienten zusteht. Die private Krankenversicherung bietet weit mehr Leistungen als es die gesetzlichen Kassen tun, denn die GKV dient ausschließlich der Deckung des grundlegenden medizinischen Bedarfs. Wer Sonderleistungen in Anspruch nehmen möchte, der diese entweder aus eigener Tasche finanzieren, oder in eine private Krankenversicherung eintreten.
Für Angestellte ist ein Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze notwendig, andere Personengruppen haben auch andere Chancen, sich privat zu versichern. So z.B. Studenten. Innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Aufnahme des Studiums, bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Familienversicherung, können diese die Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragen und in einen Studententarif in einer privaten Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollten sie an eine Anwartschaftsversicherung denken, um einen späteren Wechsel zu ermöglichen.

Der Versicherte muss seinen Bedarf festlegen und kann dann aus den verschiedenen Angeboten wählen. Immer wieder gern genutzt wird die Zusatzleistung für die Zahnbehandlungskosten. Denn auch hier sind die Leistungen in dem Basistarif ähnlich eingeschränkt, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen auch anbieten. Durch die Zusatzoption aber kann der Privat Versicherte seinen Schutz sehr viel erweitern, denn nur so kann eine bessere Kostendeckung der Behandlungskosten auch gewährleistet werden. Daraus folgt, dass sich die eigenen Zuzahlungen zu den Behandlungen senken werden und vieles über die Versicherung abgerechnet werden kann, was in dem Basistarif gar nicht möglich wäre. Auch bei Brillen oder Hörgeräten kann eine ähnliche Absicherung mit der richtigen Zusatzoption genutzt werden. Dann, wenn es nötig ist, dass die Hilfen genutzt werden, dann wird die Zusatzversicherungen der Privaten Krankenversicherung den Versicherten im Rahmen der gewählten Kostendeckung auch die Kosten erstatten.

Auch bei den Behandlungen können die Versicherten sich einen Vorteil verschaffen. So können mit der Zusatzoption die anderen Heilmethoden eingeschlossen werden, sodass auch die Kosten übernommen werden, die zum Beispiel wegen homöopathischen Behandlungen anfallen.

Die besondere Zusatzoption in der Privaten Krankenversicherung ist aber die, dass die Versicherten ein Patient erster Klasse sein können. Denn hiermit wird ein besonderer Status ermöglicht, der vielen Menschen einen besonderen Vorteil bescheren kann. Eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bei einem stationären Aufenthalt sind gewiss, wenn die Option zu der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Dann, wenn der Versicherte mehr als nur den Basistarif der PKV nutzen möchte, dann sollte ein Vergleich genutzt werden, der die Anbieter nennt, die auch bei den Zusatzleistungen eine sehr günstige Versicherung anbieten können.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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