Freitag, Mai 18, 2012
Heim, Recht & Haftung Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sichert ab, dass seine Versicherung den Schadenersatz leistet, wenn bestimmte Gegenstände und Sachgüter dritter Personen durch ihn fahrlässig beschädigt werden. Wenn Sie von einer anderen Person auf Schadensersatz anklagt werden, kann Sie eine Haftpflichtversicherung davor bewahren, selbst für die vollständige Höhe des Schadens aufzukommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit ihr können Sie sich jedoch vor den wichtigsten Risiken, die einem im Alltag begegnen, absichern. Auch Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherung der Privathaftplicht abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Beträge bis zu 50 Mio. Euros für Personen- und Sachschäden sowie Schadensersatzforderungen ab. Sie kann sowohl für einzelne Personen wie Kinder als auch für die ganze Familie abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt dabei rund um die Uhr für die vertraglich festgelegte Laufzeit. Besonders angebracht ist es, die Versicherung für seine Kinder abzuschließen.

Im Internet können Sie anhand der verschiedenen Versicherungsrechner die Preise verschiedener Versicherungen miteinander vergleichen und den günstigsten Tarif für die private Haftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie ermitteln. Dabei müssen Sie in der Regel Ihren Familienstand, Ihr Alter, die Anzahl der mitversicherten Kinder und Haustiere und die Höhe der Selbstbeteiligung angeben. Wenn Sie zudem die Versicherung online abschließen, erhalten Sie bis zu 30 % Preisnachlass.

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür haften. So sieht es das Gesetz vor. Die einzige Möglichkeit, wie alle Menschen umgehen können, dass sie dann mit ihrem eigenen Vermögen haften, ist der Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung. Denn diese wird dann, die Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die Mitversicherten, verursacht haben, übernehmen.

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Sachversicherung überhaupt, denn die Kosten, die bei einem Schaden entstehen können, die können die eigenen finanziellen Mittel übersteigen. Daher bietet die Private Haftpflichtversicherung die Absicherung für die Sach- und die Personenschäden an, damit alles abgesichert ist. Gerade dann, wenn einer Person ein Schaden zugefügt worden ist, dann ist dieses immer mit sehr hohen finanziellen Belastungen belegt. Nur über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lassen sich diese Kosten vermeiden.

Wichtig ist es, dass die Private Haftpflichtversicherung den eigenen Bedürfnissen angepasst wird, sodass jeder nur erdenkliche Schaden auch versichert ist. Dieses kann zum einen mit der Auswahl der zu versichernden Personen sein. So werden spezielle Private Haftpflichtversicherungen angeboten, die sich an bestimmte Personenkreise richten. Mit der Seniorenversicherung sind die älteren Personen gut versichert, die Singles können sich über die Single-Haftpflichtversicherung so versichern, dass der Bedarf gedeckt ist und Familien bietet die Familien-Haftpflichtversicherung den besten Schutz an. Es muss immer beachtet werden, dass alle Einschlüsse in der Versicherung zu finden sind, die eintreffen können. So ist es bei Familien sehr wichtig, dass die Familien-Haftpflichtversicherung nicht nur alle Mitglieder der Familie auch versichert, sondern auch, dass alle Schäden versichert sind. Denn gerade hier ist es immer wieder zu finden, dass bestimmte Ausschlüsse da sind, die die Schäden der jungen Kinder nicht einbezieht.

Auch sonst sollten die Leistungen der einzelnen Anbieter immer im Verhältnis zu den Preisen gesehen werden. Die Menschen, die einen umfassenden Schutz haben möchten, die müssen hier nicht immer auch sehr viel mehr an Beiträgen zahlen, wenn die Haftpflichtversicherungen im Vorfeld in einem Vergleich betrachtet werden.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre mitversichern?
Hilfe
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)

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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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