Bei der neuen Anmeldung eines Zweitwagens erhält man von dem Versicherungsunternehmen mit der Zweitwagen-Regelung eine bessere und somit preiswertere Einstufung. Falls der Versicherungsnehmer ein anderes Auto versichert hat, welches mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, kann das zweite Fahrzeug von der Versicherung auch in die SF-Klasse 1/2 eingestuft werden. Besonders von Vorteil ist die Regelung für Familien mit Kindern, um den Führerscheinneulingen einen günstigeren Einstieg zu verschaffen und das Auto über die Eltern anzumelden.