Freitag, Mai 18, 2012
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Ausfalldeckung bei der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung für Privatpersonen. Sie übernimmt alle Schäden, die der Versicherungsnehmer einer dritten Person zufügt. Zudem sind auch der Partner sowie die Haushalt lebenden Kinder durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei Abschluss einer Haftpflicht sollte besonders auf einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Eine sehr sinnvolle Option ist dabei die Ausfalldeckung bei der Haftpflichtversicherung.

Was bringt eine Ausfalldeckung?

Im Regelfall kommt die Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden auf, die dritten Personen zugefügt werden. Dies gilt sowohl für Personen- und Sachschäden wie auch für reine Vermögensschäden. Durch die Vereinbarung einer Ausfalldeckung kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass auch ein eigener Schaden durch die Haftpflichtversicherung übernommen wird. Diese Ausfalldeckung tritt immer dann ein, wenn der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt und zudem nicht in der Lage ist für den finanziellen Schaden aufzukommen. Wird der Versicherte beispielsweise von einem jugendlichen Radfahrer angefahren und erleidet dabei einen körperlichen Schaden, so können hohe Kosten durch Reha-Maßnahmen oder einen möglichen Verdienstausfall entstehen. Für den Fall, dass die Eltern des Jugendlichen keine Haftpflicht besitzen und finanziell nicht in der Lage sind für den Schaden aufzukommen, so bleibt der Geschädigte ohne Ausfalldeckung auf den Kosten sitzen.

Ausfalldeckung tritt nicht immer ein

Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen die Ausfalldeckung nicht für den Schaden aufkommt. Kann der Verursacher beispielsweise für den Schaden nicht haftbar gemacht werden oder ist dieser unbekannt und nicht mehr auffindbar so greift die Ausfalldeckung generell nicht. Dies gilt auch für Schadensereignisse, die nicht von der Privathaftpflicht, sondern einer anderen Versicherung übernommen würde. Weitere Ausschlüsse gelten, wenn der Schaden bei der Begehung einer Straftat entstanden ist oder der Verursacher eine Haftpflicht besitzt, diese sich aber weigert, den Schaden zu übernehmen. Zudem ist zu beachten, dass vor einer Leistung durch die Ausfalldeckung zunächst ein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher erwirkt werden muss. Erst wenn eine Zwangsvollstreckung ohne Erfolg geblieben ist, kommt die eigene Haftpflicht über die Ausfalldeckung für den Schaden auf.

Die Vereinbarung einer Ausfalldeckung kann durchaus eine sinnvolle Option bei Abschluss der Haftpflichtversicherung sein. Die Regulierung bei der Allianz Haftpflichtversicherung erfolgt problemlos. Zudem sind die Aufpreise bei der Prämie sehr gering, sodass es sich lohnt, genauer darüber nachzudenken. Wer sich für eine Ausfalldeckung entscheidet, sollte in jedem Fall eine ausreichende Deckungssumme wählen. Experten empfehlen für eine Haftpflicht mindestens eine Deckung von drei Millionen Euro zu vereinbaren. Die meisten Versicherungen bieten auch höhere Deckungsbeträge bis zu 10 Millionen Euro an.

Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung können Geschäftsreisende und Privatpersonen abschließen und mit einem sicheren Gefühl unterwegs sein. Die Reiseversicherung übernimmt alle Kosten, die durch Unfälle oder durch andere aufgrund der Reise verschuldeten Schäden auftreten. Bei einer Stornierung einer Reise muss das Geld für die nicht angetretene Reise nicht umsonst gewesen sein. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich davor absichern. Die Versicherung kommt in dem Fall für die Stornokosten auf.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihre Möbel und alle Gegenstände in Ihrer Wohnung vor Unwetter wie Blitzeinschlag oder Überschwemmung, oder vor Leitungswasser und Einbrechern absichern. Der Preis der Versicherung ergibt sich aus einem Zusammenspiel von den Gegenständen, dem so genannten Hausrat, das versichert werden muss und den möglichen Ereignissen, die eine Beschädigung und damit Kosten hervorrufen können. Unter dem Begriff Hausrat fallen neben elektronischen Geräten wie Laptop und Fernseher auch Einbauküchen, Bilder und antike Gegenstände.

Gebäudeversicherung

Sollten einmal durch Feuer, Sturm und Hagel oder durch Leitungswasser Schäden an Ihrem Haus oder den Möbeln und Gegenständen im Wohnraum entstehen, können hohe Kosten anfallen, die Sie alleine tragen müssen, wenn Sie keine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben. Die Gebäudeversicherung kann Ihre Kosten deutlich senken und dabei die Reparaturkosten ganz übernehmen, die durch Unwetter oder andere Beschädigungen anfallen. Etwa 75 % der deutschen Haushalte haben eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Damit schützen Sie sich nicht nur vor Naturkatastrophen und Unwetter ab, sondern auch vor Einbrüchen, die in der Regel häufiger vorkommen. Wird einmal in Ihre Wohnung eingebrochen und wertvolle Gegenstände entwendet, dann kann nur Ihre Versicherung den Schaden begrenzen und für den Schadensersatz aufkommen.

Rechtsschutz

Unter der Kategorie Rechtsschutzversicherung fallen verschiedene Versicherungen wie zum Beispiel für den Beratungsrechtsschutz, für den Arbeitsrechtsschutz, für den Berufsrechtsschutz und für den Fahrzeugrechtschutz. Mit einer dieser Versicherungen haben Sie es bei einem Streifall einfacher Ihr Recht vor dem Gericht zu erstreiten. Denn die Kosten, die Sie normalerweise bei einem Gerichtsverfahren selbst tragen müssten, werden je nach Versicherung zum großen Teil von ihr übernommen. Die Versicherung für den Rechtschutz erlaubt es Ihnen, ohne Kostenrisiko für Ihr Recht zu kämpfen.

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung stellt für jeden Tierhalter eine Notwendigkeit dar. Vor allem für Hunde- und Pferdebesitzer ist eine Versicherung seiner Haustiere unerlässlich. Hunde und Pferde können nämlich solch hohe Schäden verursachen, die nicht allein von den Tierhaltern abgedeckt werden können. Eine Hundeversicherung oder eine Pferdeversichrung kann gewährleisten, dass die von den Tieren verursachten Schäden an Gegenständen wie Fahrzeugen und Häusern zum großen Teil von der Versicherung abgedeckt werden.

Privathaftpflicht

Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sichert ab, dass seine Versicherung den Schadenersatz leistet, wenn bestimmte Gegenstände und Sachgüter dritter Personen durch ihn fahrlässig beschädigt werden. Wenn Sie von einer anderen Person auf Schadensersatz anklagt werden, kann Sie eine Haftpflichtversicherung davor bewahren, selbst für die vollständige Höhe des Schadens aufzukommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit ihr können Sie sich jedoch vor den wichtigsten Risiken, die einem im Alltag begegnen, absichern. Auch Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherung der Privathaftplicht abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Beträge bis zu 50 Mio. Euros für Personen- und Sachschäden sowie Schadensersatzforderungen ab. Sie kann sowohl für einzelne Personen wie Kinder als auch für die ganze Familie abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt dabei rund um die Uhr für die vertraglich festgelegte Laufzeit. Besonders angebracht ist es, die Versicherung für seine Kinder abzuschließen.

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