Die Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung für Privatpersonen. Sie übernimmt alle Schäden, die der Versicherungsnehmer einer dritten Person zufügt. Zudem sind auch der Partner sowie die Haushalt lebenden Kinder durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei Abschluss einer Haftpflicht sollte besonders auf einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Eine sehr sinnvolle Option ist dabei die Ausfalldeckung bei der Haftpflichtversicherung.
Was bringt eine Ausfalldeckung?
Im Regelfall kommt die Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden auf, die dritten Personen zugefügt werden. Dies gilt sowohl für Personen- und Sachschäden wie auch für reine Vermögensschäden. Durch die Vereinbarung einer Ausfalldeckung kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass auch ein eigener Schaden durch die Haftpflichtversicherung übernommen wird. Diese Ausfalldeckung tritt immer dann ein, wenn der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt und zudem nicht in der Lage ist für den finanziellen Schaden aufzukommen. Wird der Versicherte beispielsweise von einem jugendlichen Radfahrer angefahren und erleidet dabei einen körperlichen Schaden, so können hohe Kosten durch Reha-Maßnahmen oder einen möglichen Verdienstausfall entstehen. Für den Fall, dass die Eltern des Jugendlichen keine Haftpflicht besitzen und finanziell nicht in der Lage sind für den Schaden aufzukommen, so bleibt der Geschädigte ohne Ausfalldeckung auf den Kosten sitzen.
Ausfalldeckung tritt nicht immer ein
Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen die Ausfalldeckung nicht für den Schaden aufkommt. Kann der Verursacher beispielsweise für den Schaden nicht haftbar gemacht werden oder ist dieser unbekannt und nicht mehr auffindbar so greift die Ausfalldeckung generell nicht. Dies gilt auch für Schadensereignisse, die nicht von der Privathaftpflicht, sondern einer anderen Versicherung übernommen würde. Weitere Ausschlüsse gelten, wenn der Schaden bei der Begehung einer Straftat entstanden ist oder der Verursacher eine Haftpflicht besitzt, diese sich aber weigert, den Schaden zu übernehmen. Zudem ist zu beachten, dass vor einer Leistung durch die Ausfalldeckung zunächst ein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher erwirkt werden muss. Erst wenn eine Zwangsvollstreckung ohne Erfolg geblieben ist, kommt die eigene Haftpflicht über die Ausfalldeckung für den Schaden auf.
Die Vereinbarung einer Ausfalldeckung kann durchaus eine sinnvolle Option bei Abschluss der Haftpflichtversicherung sein. Die Regulierung bei der Allianz Haftpflichtversicherung erfolgt problemlos. Zudem sind die Aufpreise bei der Prämie sehr gering, sodass es sich lohnt, genauer darüber nachzudenken. Wer sich für eine Ausfalldeckung entscheidet, sollte in jedem Fall eine ausreichende Deckungssumme wählen. Experten empfehlen für eine Haftpflicht mindestens eine Deckung von drei Millionen Euro zu vereinbaren. Die meisten Versicherungen bieten auch höhere Deckungsbeträge bis zu 10 Millionen Euro an.