Die private Krankenversicherung (PKV) erscheint vielen Pflichtversicherten als attraktiv. Und dies nicht zu Unrecht, den oftmals ist sie mit geringeren Beiträgen bei gleichzeitig höheren Leistungen verbunden. Die privaten Krankenversicherer haben einen größeren Spielraum, was die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen wie auch dem Produktkatalog angeht. Auch der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungen wirkt sich positiv auf das Preis-Leistungs-Verhältnis aus, und der Kunde profitiert davon.
Mit Beginn des Jahres 2010 haben sich die Zugangsvoraussetzungen in die PKV geändert: Nun muss man als Angestellter ein Jahreseinkommen von mindestens 49.950€ vorweisen, und dies 3 Jahren in Folge. Bisher lag diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze 48.600€. Dass mittels der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der Zugang zur privaten Krankenversicherung sozusagen staatlich verordnet erschwert wird, ist nichts Neues – eine Tendenz, die bereits seit Jahren zu beobachten ist.
Doch nun gibt es seitens der Politik Überlegungen, die den Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtern sollen: Die dreijährige Wartefrist wird eventuell abgeschafft. Dies würde bedeuten, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht 3 Jahre erreicht werden muss, sondern nur einmalig. Besserverdienende mit steigendem Gehalt können hiervon profitieren und sich für die PKV entscheiden – ohne Wartefrist.
Wer selbständig ist, für den gelten keine Beitragsbemessungsgrenzen. Er hat die freie Wahl, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat zu versichern. Gerade für den Existenzgründer ist die private Krankenversicherung attraktiv: Die Beiträge sind nicht nur zu Beginn der Selbständigkeit in aller Regel etwas günstiger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Da sich die Beiträge zur PKV nicht am Gehalt orientieren, steigen sie auch nicht bei wachsendem Einkommen sondern bleiben konstant und gut kalkulierbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen drohen gerade in den ersten Jahren nach der Selbständigkeit und mit steigendem Umsatz nicht unerhebliche Nachzahlungen. Doch nicht für jeden Selbständigen ist das Versichern der Gesundheit in der Privaten Krankenversicherung die Ideallösung. Für junge, gesunde und alleinstehende Existenzgründer ist die private Krankenversicherung in aller Regel eine gute Wahl. Wer jedoch verheiratet und älter ist, Familie und Vorerkrankungen hat, der sollte genauer kalkulieren. Er muss mit höheren Beiträgen rechnen, nicht nur für die Familie sondern auch bei einschlägigen Vorerkrankungen. Eventuell sind für letztere Zuschläge fällig, oder sie werden aus dem Versicherungsschutz heraus genommen.
Beschäftigt man sich mit der Wahl des privaten Krankenversicherers, so sollte man die Beiträge und Leistungen gründlich miteinander vergleichen. Selbstbeteiligung, Zahnersatz und Krankentagegeld gehören zu den wichtigsten Entscheidungskriterien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den privaten Versicherern durchaus nicht unerhebliche Leistungsunterschiede. Eine Hilfestellung bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung können einschlägige Onlineportale und Vergleichsrechner sein. Auch ein unabhängiger Finanzberater kann beim Finden einer passenden privaten Krankenversicherung helfen. In jedem Fall sollten mehrere Angebote eingeholt werden.
Um ein verbindliches Angebot zu erhalten fordern die privaten Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Dies ist nicht mehr ein Fragenkatalog, der die Erkrankungen der Vergangenheit – in der Regel der letzten 5 Jahre abfragt. Das Augenmerk liegt dabei auf chronische Erkrankungen, wovon manche auch ein Ablehnungsgrund darstellen können: Liegt eine morbide Adipositas, eine (überstandene) Krebserkrankung oder eine andere schwerwiegende / chronische Krankheit vor, wird dem Interessierten den Zugang zur privaten Krankenversicherung höchstwahrscheinlich verwehrt. Wenn dieser das Risiko von auf sie zukommenden Kosten zu hoch erscheint hat sie – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – die Möglichkeit, einen Antrag auf Krankenversicherung abzulehnen.