Private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Autoversicherung, Gebäudeversicherung… der Durchschnittsdeutsche an sich ist gut versichert. Und viele der Versicherungsprämien werden zum Jahreswechsel fällig. So entscheidet sich so manch ein Versicherter dazu, die Beiträge für Versicherungen nicht jährlich zu begleichen, sondern in Form einer monatlichen Ratenzahlung. Doch hierbei handelt es sich weniger um ein Serviceangebot durch den Versicherer, vielmehr ist diese Zahlungsform mit satten Aufschlägen verbunden. Bei mehreren Versicherungen und über die Jahre hinweg kann sich so der Vorteil der Liquidität in das negative umkehren. Sind die Aufschläge für die Ratenzahlung zu hoch, so machen sie wirtschaftlich unter Umständen keinen Sinn mehr.
Der Versicherer muss offen legen, welchem effektiven Zinssatz der Aufschlag auf die Versicherungsprämie entspricht – zumindest wenn er die 4% übersteigt. Wird dies nicht angegeben, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Differenz zurückzufordern: Nachwirkend und zuzüglich Zinsen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterprozess entschieden. Wer also feststellt, dass auch er betroffen ist, der kann bei den Verbraucherzentralen entsprechende Musterbriefe finden. Und zu viel bezahlte Beiträge auch rückwirkend, bis zu 30 Jahren, zurück fordern. Eine Einschränkung gibt es: Dies gilt nur für Versicherungen im privaten Bereich. Bei gleicher Situation und gewerblichen Versicherungen bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Versicherer.
Generell sollte der Verbraucher also vorsichtig damit sein, Versicherungsprämien ratenweise und monatlich zu zahlen. Sinnvoller ist es in aller Regel, das Geld beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto monatlich zurück zu legen und so den Bedarf an Versicherungsbeiträgen anzusparen – und sich dies verzinsen zu lassen. Sicherlich eine wirtschaftlich sinnvollere Methode. Im Übrigen können Versicherungsverträge, die auf monatliche oder quartalsweise Zahlungsweise eingestellt sind, in der Regel problemlos auf die jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Ein Anruf bei der Versicherung / dem Makler reicht aus um herauszufinden, ob sich eine Umstellung lohnt.