Die sogenannte Rürup-Rente ist benannt nach dem Wirtschaftsweisen und ehemaligen Minister Bert Rürup. Sie ist speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Im Gegensatz zu Angestellten, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen, unterliegen Selbstständige und Freiberufler stark schwankenden Einkünften. Entsprechend flexibel ist die Rürup-Rente (auch: Basis-Rente) angelegt: Die Teilnehmer können in beinahe beliebiger Höhe ihre Rente überbezahlen, die Beitragszahlungen allerdings auch für einen gewissen Zeitraum ruhen lassen, wenn die aktuelle Auftragslage einen finanziellen Engpass verursachen könnte.
Die Basis-Rente genießt die selben steuerlichen Vergünstigungen und staatlichen Förderungen wie die Riester-Rente und wird wie diese von allen führenden Versicherern angeboten. Auch hier gilt, dass bei Vertragsende, also meist mit Ablauf des 60. Lebensjahres, nicht der volle Beitrag ausbezahlt werden kann.
Die Basis-Rente ist Hartz-IV-sicher: Angesparte Beiträge werden nicht auf das sogenannte Schonvermögen angerechnet, so dass die Sparer auf diese Weise einer Altersarmut entkommen können.
Neben der Riester-Rente ist auch die Rürup Rente eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Jedoch kann hier jeder in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, die es bei der Rürup Rente in der Form der steuerlichen Vergünstigungen gibt, da sie so die eigentliche Steuerlast der Anleger senken werden. Die Beiträge, die der Anleger zu der Rürup Rente in jedem Jahr aufbringt, die können zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich in Abzug gebracht werden. Der genaue Prozentsatz ist für das Jahr 2010 bei 70 Prozent zu sehen und wird jedes Jahr weiter ansteigen, bis er 2025 bei 100 Prozent erreicht. Diese Geld wird dann jedes Jahr die Haushaltskasse der einzelnen Anleger ein wenig aufbessern können. Während der Auszahlungszeit müssen die Einnahmen aus dem Rentenvertrag, genau wie andere Rentenzahlungen auch, versteuert werden.
Bei der Rürup Rente ist es vorgesehen, dass die Versicherten dann, wenn sie das Rentenalter erreicht haben, frühestens aber mit 60 Jahren, eine monatliche Leibrente bekommen, die ein Leben lang gezahlt werden wird. Dieses ist ein Unterschied zu der Riester-Rente, bei der die Versicherten sich auch für eine Einmalzahlung entscheiden können.
Ein großer Vorteil der Rürup Rente ist der, das sie Pfändungssicher ist. Das bedeutet, dass dieses Geld, welches sich in dem Vertrag schon angespart hat, weder dann veräußert werden darf, wenn der Versicherungsnehmer gepfändet worden ist, noch dann angerechnet werden darf, wenn der Versicherungsnehmer Arbeitslosengeld bezieht. Daraus ergibt sich dann aber auch gleich ein Nachteil der Rürup Rente, da sie auch nicht auf Dritte übertragbar ist. Sie kann somit nicht vererbt werden und das bedeutet dann auch, dass die Einzahlungen verfallen werden, wenn der Versicherte vor dem Eintritt in das Rentenalter versterben sollte. Aber mit bestimmten Zusätzen zu der Rürup Rente, wie einer Hinterbliebenenversicherung können diese Nachteile schnell wett gemacht werden. So bekommen die Bezugsberechtigten im Falle eines vorzeitigen Todes dann, wenn der Zusatz mit abgeschlossen worden ist, eine Leistungssumme von der Versicherungsgesellschaft gezahlt.
Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup Rente deshalb so interessant. Sie dient praktisch als Absicherung für das Rentenalter.